Autounfall / Verkehrsunfall, was nun?

Fast jeder Bundesbürger, welcher ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist schon einmal direkt oder indirekt in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Allein im Jahr 2010 ist es in Berlin durch Rücksichtslosigkeit oder Fahrlässigkeit zu insgesamt 130.502 registrierten Verkehrsunfällen gekommen, wodurch 13.175 Personen leicht verletzt, 1694 Person schwer verletzt und 44 Personen getötet worden. Bereits diese statistischen Zahlen für Berlin zeigen, welche Gefährdung und letztendliche Anzahl von zu regulierenden Schadensfällen alljährlich auf die Betroffenen und dessen Versicherungen allein in Berlin zukommen. Nach einem Autounfall ist der Geschädigte auf sich allein gestellt und muss viele Hürden für die Erstattung seiner ihm entstandenen Schäden nehmen. Im Rahmen dessen kommt es nicht selten vor, dass erstattungsfähige Schadensposten von dem Geschädigten überhaupt nicht geltend gemacht werden oder gar von dem Schädiger und dessen Versicherer zu Unrecht abgelehnt werden. Da im Rahmen der Schadensregulierung i.d.R. auch die notwendigen Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Schadensersatz erstattungsfähig sind, sollte im Schadensfall bei einem Rechtsanwalt eine Beratung im Verkehrsrecht oder gar dessen Bevollmächtigung für die Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, welcher sie nicht nur über die aktuelle Rechtslage, sondern auch über die im konkreten Fall ihnen entstandenen erstattungsfähigen Schadenspositionen berät und diese zielgerichtet für sie durchsetzt.

Sollten Sie bereits ein Schreiben von dem Versicherer des Schädigers erhalten haben, bedenken sie, dass die Versicherung sie nicht über die ihnen zustehenden erstattungsfähigen Schadensposten berät, sondern es vielmehr dessen Interesse entspricht, die auszuzahlenden Geldbeträge so gering wie möglich zu halten. Soweit der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, haben deren Angaben zur Schuld bzw. zum Unfallverursacher keinerlei Bedeutung für die zu klärende Haftung der im einzelnen dem Geschädigten entstandenen Schäden. Selbst die Tatsache, dass aufgrund der Einschätzung der Polizei gegen einen Unfallbeteiligten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar eine Verwarnung ausgesprochen wurde, hat für die Unfallregulierung und letztendlich zu klärende Schadensersatzpflicht keine Präjudizwirkung, mit der Folge, dass dieser Umstand nicht einer hundertprozentigen Haftung der Gegenseite entgegensteht.

Im Falle eines Verkehrsunfalls haben sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Ihnen entstandenen Schäden zu beauftragen, wobei hierbei zu beachten ist, dass im Falle des Vorliegens eines Bagatellunfalls/Bagatellschadens (Betrag ca. 700,00 €) die dahingehenden hierfür entstandenen Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig sind, so dass in Rücksprache mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf eine durch diese beauftragte und veranlasste sachverständige Begutachtung eines unabhängigen Gutachters hingewirkt werden sollte und parallel hierzu der vorläufige Reparaturschaden durch einen Kostenvoranschlag belegt werden sollte.

Weitergehende Informationen als Überblick über die einzelnen u.a. erstattungsfähigen Schadenspositionen erhalten sie auch über nachfolgenden Link "Unfall Ansprüche ?".

Als Rechtsanwalt in Oranienburg vertrete ich sie im Verkehrsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Schädiger und dessen Versicherung, sei es außergerichtlich oder gar im Falle des Streites vor Gericht.