Verkehrsunfall, warum brauche ich einen Rechtsanwalt?

Bei der Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung der Schadensregulierung aufgrund eines Verkehrsunfalls erforderlich ist, muss man sich bewusst werden, dass auf Seiten der Versicherer geschulte Sachbearbeiter sitzen, welche nicht für Sie, sondern für die Versicherung arbeiten. Ein Anwalt ist in der Regel für Sie im Ergebnis wirtschaftlich vorteilhaft, da er objektiv neutral die Ihnen zustehenden Ansprüche im konkreten Fall, wie zum Beispiel Schmerzensgeld, einen etwaigen Haushaltsführungsschaden, eine Ihnen vorgeworfene Mithaftungsquote oder gar den Ersatz etwaiger Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigengutachten prüfen und Ihre Ansprüche gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, welche als Gesamtschuldner haften, geltend machen wird.

Hierbei wird der Rechtsanwalt zu dem auch die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz mit geltend machen, welche in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall erstattungsfähig sind. Sollte eine Mithaftung Ihrerseits zur Disposition stehen, so wären diese Kosten anteilig im Verhältnis der Mithaftungsquote als Schadensersatz zu zahlen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, so sind in der Regel die Kosten Ihres Rechtsanwalts von dieser zu übernehmen, wobei eine vorherige Anfrage zur Absicherung der Übernahme der Rechtsanwaltskosten beim Rechtsschutzversicherer ratsam ist.

Um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden, insbesondere durch etwaige Angaben gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zum Unfall, sollte frühzeitig ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, welcher letztendlich durch konkrete Angaben zum Schadensfall und den einzelnen entstandenen Schäden, einer unbedachten Angabe durch Sie entgegenwirkt.

Selbst wenn Sie aus Ihrer Sicht von Ihrer eigenen Haftung ausgehen, sollte eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, da eine Haftung aus der so genannten bestehenden "Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges", mit der Folge einer etwaigen Haftungsquote in Betracht kommen kann. Hierauf basierend bestehen meistens sogar Ansprüche Ihrerseits, auch wenn dem Unfallverursacher ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.

Als Rechtsanwalt in Oranienburg berate und vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung, sei es außergerichtlich, vor Gericht, aber auch im Fall der Abwehr von unberechtigten Forderungen gegen Sie.

Rechtsanwaltsvergütungsrechnung

Gegenstandswert:     €

1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV         €
verauslagte Akteneinsichtskosten                 €
Kopien aus Verwaltungsakte (12 Stück zu 0,50 €)             €
Post-und Telekomm. gemäß § 2 RVG i.V.m. Nr. 7200 VV           20,00 €
Nettobetrag                         €
zzgl. 19 % MwSt gemäß § 2 RVG i.V.m. Nr. 7008 VV          €
Rechnungsbetrag                         €

Den Betrag von  € wollen Sie bis zum .2010 auf o.g. Geschäftskonto unter Angabe des Aktenzeichen überweisen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffen Reichwald
Rechtsanwalt